J1-Visum – Kurz und knapp

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Wenn du an einem Working Holiday Programm (z.B. als Au Pair oder Betreuer im Summercamp) in den USA teilnehmen möchtest, benötigst du das sogenannte J1-Visum. Die meisten Programm-Anbieter dieser Working Holidays geben dir Hilfestellung bei der Beantragung dieses Visums und stellen dir die notwendigen Dokumente zur Verfügung. Hier auf Work-and-Travel-USA.de stellen wir dir entsprechende Programme vor. Solltest du dich selbst um einen Platz als Au Pair oder in einem Summercamp gekümmert haben, kannst du außerdem einen Visa-Service nutzen, der dir nur bei der Beantragung des Visums hilft. Alle Infos hierzu findest du auf dieser Seite.

Themen dieser Seite:

Wo bekomme ich das J1-Visum?

Das J1-Visum erhältst du entweder von deiner Austauschorganisation, bei der du ein entsprechendes USA-Programm gebucht hast, oder du beantragst es selbst mit Hilfe eines Visa-Services. Sobald du die nötigen Unterlagen zusammen hast und alle Formulare, die dir entweder deine Organisation oder der Visaservice zur Vergügung stellen, ausgefüllt hast, musst du persönlich bei einem US-Konsult erscheinen. Infos zu weiteren Details findest du hier auf den nachfolgenden Seiten und zusätzlich wird dich sowohl deine Organisation als auch der Visaservice ausführlich über den Beantragungsprozess informieren.

> Jetzt das passende J1-Programm für die USA finden

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Voraussetzungen für das J1-Visum

Um das J1-Visum beantragen zu können, musst du die Voraussetzungen der gewünschten Working Holiday Form (also z.B. Au Pair, Summercamp oder Praktikum) erfüllen. Alle allgemeinen Voraussetzungen & programmspezifische Anforderungen findest du hier:

> Voraussetzungen für das J1-Visum im Überblick

Wie beantrage ich das J1-Visum?

Das J1-Visum kannst du entweder im Rahmen eines Working Holiday Programms über eine Organisation beantragen oder mithilfe eines Visa-Services. Unsere Step by Step Anleitung erklärt dir in 9 Schritten den Beantragungsprozess:

>> In 9 Schritten das J1-Visum beantragen

 

Die Einreise in die USA

Als Inhaber eines J1-Visums darfst du nach den Bestimmungen der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde frühestens 30 Tage vor Arbeits-/Programmbeginn einreisen. Du musst dann jedoch davon ausgehen, dass du bei deiner Einreise sehr intensiv zu den Gründen deiner frühen Einreise befragt wirst. Die Befürchtung ist, dass du bereits vor deinem Programmstart anfängst illegal zu arbeiten. Am besten du lieferst Nachweise. Zum Beispiel die Adresse eines Freundes, den du besuchen möchtest, ein Hotel, das du gebucht hast oder die Buchungsbestätigung eines Inlandsfluges.

 

Gültigkeit des J1-Visums

Beim Summer Job/ Camp Counselor kann das J-1 Visum für eine Gültigkeit von bis zu 4 Monaten beantragt werden. Diese 4 Monate müssen allerdings zwischen dem 1.07. und 31.10. liegen. Dieser Zeitraum hängt mit den in Deutschland geltenden Semesterzeiten zusammen. Deine Staatsbürgerschaft ist nicht ausschlaggebend. Ein J-1 Visum für ein USA Praktikum (Kategorie: Internship/Trainee) ist für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt von bis zu maximal 18 Monaten möglich, in der Regel 12 Monate. Dein Visum endet mit dem Tag, der als Enddatum deines Austauschprogramms in deinem DS-2019-Formular eingetragen ist. Danach hast du noch 30 Tage Zeit zu Reisen, die sogenannte „grace period“. Für ein Au Pair Jahr gelten wie beim Internship (Praktikum) 12 Monate + 30 Tage „grace period“ im Anschluss.

Video: Die J1 Visa- Working Holiday Programme

Diese Working Holidays kannst du mit dem J1-Visum erleben!

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 Alle J1-Visum Programme im Überblick

>> Zum Vergrößern Tabelle anklicken <<

J1 Visa Programme im Überblick

Wartezeiten

  • DS-2019-Formular: Von der Antragstellung bis zur Ausstellung des DS-2019 dauert es ca. 4-6 Wochen. Wenn für ein Praktikum ein „on-site visit“ notwendig ist, als ein Kontrollbesuch des Betriebs durch den Visa-Sponsor, dann verlängert sich die Ausstellung um 3-4 Wochen.
  • Visa-Interview: Für die deutschen Konsulate gelten Interview-Wartezeiten von einigen Tagen bis zu 3 Wochen, je nach Saison, Ort der Beantragung und Kategorie des Visums. Über die aktuellen Wartezeiten kannst du dich hier informieren: Aktuelle Wartezeiten.
  • Ausstellung J1-Visum: Wenn der Visa-Officer deinem Antrag zustimmt, dauert die Ausstellung des Visums für gewöhnlich 7 bis 10 Werktage. In Einzelfällen kann es sein, dass dein Visum noch ein „extra processing“ durchlaufen muss. Hier werden dein Visaantrag und dein persönlicher Hintergrund genau durchleuchtet. Dieses Prozedere kann noch eimal 30 bis 60 Tage in Anspruch nehmen.

 

Was kostet das J1-Visum

  • SEVIS-Gebühr: Für die Programme „Camp Counselor“ und „Au-pair) beträgt die SEVIS-Gebühr 35 USD. Für alle anderen J1-Austauschprogramme zahlt man 180 USD für einen Eintrag in das SEVIS-System. Die SEVIS-Gebühr ist in der Regel im Programmpreis mit inbegriffen!
  • Visa-Antragsgebühr: Die Antragsgebühr für ein J1-Visum beträgt momentan 160 USD bzw. ca. 135 Euro (Stand Juni 2018). Die Kosten in Euro werden von der US-Regierung vorgegeben. Es gibt keine exakte Umrechnung nach den aktuellen Wechselkursen, da die Kosten für einen längeren Zeitraum angegeben werden. Von Zeit zu Zeit wird der Preis angeglichen. Hier kannst du einsehen, was ein Visum aktuell kostet: Visa-Antragsgebühr
  • Individuelle Programmgebühr inkl. Gebühr für die Ausstellung des DS-2019-Formulars
  • Zusätzliche Kosten: Anfahrtskosten zum Interviewtermin bei deiner Organisation, evtl. der Flug, Anfahrten zum Interviewtermin beim US-Konsulat, Kosten für die Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses (ca. 13 Euro), Versicherungskosten von ca. 35 Euro bzw. 50 USD usw. kommen in der Regel noch zusätzlich auf dich zu.

Tipps für die Beantragung

  • Kontrolliere erst, ob du die Anforderungen an dein ausgewähltes Austauschprogramm erfüllst, bevor du dich mit den Visa-Voraussetzungen auseinandersetzt.
  • Beantrage dein Visum so früh wie möglich vor Programmbeginn.
  • Wende dich zur Beantragung des DS-2019-Formulars an eine deutsche Austauschorganisation, die sich auf USA-Austauschprogramme und die damit verbundenen J-1 Visa spezialisiert hat oder nutze einen Visa-Service.
  • Buche den Flug erst, wenn du dein gültiges Visum in den Händen hältst.

Kommentare (13)

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  1. Silvia sagt:

    Hallo,

    ist es nicht mehr möglich nach Beendigung einer klassischen Ausbildung ein J1 Visum für ein Praktikum in den USA zu erhalten?

    Vielen Dank für die Antwort

  2. Alex Mason sagt:

    Hallo, ich habe vor noch dieses Jahr einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Kann ich das J1 Visum noch beantragen oder bin ich zu spät und könnte frühestens 2019 in die USA? Bitte um zeitnahe Antwort.
    Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße

  3. Tamara Jaggy sagt:

    Hallo 🙂
    Ich war bereits 2015 in den USA mit dem J1-INTERN Visa, und habe nun letztes Jahr im November mein Studium abgeschlossen. Gilt da nun die Zwei-Jahre-Regel? Oder kann ich ein zweites J1-INTERN Visa bekommen, da ich mein Studium vor weniger als 12 Monaten abgeschlossen habe?
    Vielen lieben Dank für die Auskunft!

  4. Swantje sagt:

    Hallo!

    Vielleicht kann mir ja auch jemand bei meiner Frage helfen. Und zwar habe ich während meines Jura-Studiums ein Praktikum in einer amerikanischen Kanzlei gemacht und hatte dafür das J1-Visum. Das ganze war 2013. Jetzt bin ich seit einiger Zeit mit dem Studium fertig und würde gerne im Rahmen meines Rechtsrefendariats die Wahlstation bei einer Kanzlei in NYC absolvieren. Geht das? Also es ist natürlich beides im rechtlichen Bereich, aber damals war ich noch Student, jetzt habe ich quasi ausgelernt und würde in eine andere Kanzlei gehen. Ich hoffe mir kann da jemand helfen!

    • Carsten Hochdorfer sagt:

      Hallo swantje,
      Ich kann dir leider nicht weiterhelfen… Aber nach langem jemandem gefunden der mir eventuell Helfen könnte… Ich stehe vor dem praktikum.. Weißt du ob ich einen legal sponsor brauche, wenn ich die Stelle bereits Habe?

      Wäre super wenn du das beantwortet.
      Liebe grüße
      Carsten

  5. Sehr geehrte Damen und Herren!

    Mein Namen ist Eva Schimpelsberger und ich möchte gerne ab Herbst für 1 Jahr nach Amerika fliegen. Da ich aber die österreichische Staatsbürgerschaft habe, bin ich mir unsicher ob das möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eva Schimpelsberger

  6. Lea sagt:

    Hallo,

    Ich werde voraussichtlich dieses Jahr ein Praktikum in den USA machen.
    Die J1-Visa-Vorraussetzungen (Student, Rücklagen etc.) erfülle ich grundsätzlich alle, allerdings wird die Praktikums Dauer nur 6 Wochen betragen. Brauche ich bei der Kurzen Zeit auch ein J1 oder würde das ESTA ausreichen?

    Vielen lieben Dank!

  7. Jasmin Bohm sagt:

    Hallo 🙂

    Kennt ihr die Agentur Stage-USA?
    ich möchte ein einjähriges Praktikum in den USA, in Los Angeles, machen und habe diese Agentur mit Sitz in den Niederlanden und New York gefunden.
    Möchte wissen, bevor ich anfange Geld in diese Agentur zu investieren, ob diese seriös ist bzw ob ihr mir vielleicht eine andere Agentur empfehlen könntet.

    Danke im Voraus!

    Grüße
    Jasmin

  8. Leonie sagt:

    Hallo alle zusammen,

    kann man das J-1 Visum auch beantragen wenn man in den Staaten als Trainee/Praktikant für eine NGO (Non Governmental Organization) arbeiten würde?

    Danke im Voraus und viele Grüße,
    Leonie

  9. Christopher sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich bereits intensiv nach freien Praktika Stellen beworben und bereits eine Zusage erhalten. Leider bin ich kein immatrikulierter Student, sondern habe eine Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann (IHK) absolviert (Ende ist Januar 2017). Zuvor habe ich bereits mehrere Praktika in der Immobilienbranche, beispielsweise auf Mallorca absolviert und möchte nun eben ein Praktika in San Diego, ebenso in der Immobilienbranche für etwa 4 Wochen absolvieren.
    Ich habe gehört, als Azubi wäre dies auch möglich. Ist das denn tatsächlich so? Wenn nein, welche Voraussetzungen müsste ich noch mitbringen?

    Über eine Antwort freue ich mich sehr.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christopher

  10. Anjulie Holz sagt:

    Als au-pair habe ich das J1 Visa. Über weihnachten Fliege ich heim. Kann es bei der wiedereinreise Probleme geben, wenn mein Visa 30 Tage nach wiedereinreise abläuft?

    • Jane sagt:

      Hallo Anjulie, nein, es sollte keine Probleme bei der Wiedereinreise geben, da dein Visum ja nach wie vor gültig ist. Wichtig: Durch die Ausreise werden dir die Tage außerhalb der USA definitiv nicht als Verlängerung angerechnet wird. Ich denke, das ist dir aber sowieso klar 😉 Liebe Grüße und einen schönen Heimaturlaub. Jane

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